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Art 306 CRR - Eigenmittelanforderungen für Handelsrisikopositionen (Diwok/Gröbl/Mayer)

Diwok/Gröbl/Mayer3. LfgApril 2025

(1) Ein Institut behandelt seine Handelsrisikopositionen gegenüber ZGP wie folgt:

Es wendet auf die Risikopositionswerte aller seiner Handelsrisikopositionen gegenüber qualifizierten ZGP ein Risikogewicht von 2 % an;

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