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Art 293 - Anforderungen an das Risikomanagementsystem

1. LfgNovember 2018

(1) 1Ein Institut erfüllt die folgenden Anforderungen:

Es erfüllt die qualitativen Anforderungen des Teils 3 Titel IV Kapitel 5;es führt regelmäßig Rückvergleiche durch, bei denen die im Rahmen des Modells ermittelten Risikomessgrößen mit den realisierten Risikomessgrößen und auf gleichbleibenden Positionen basierende hypothetische Veränderungen mit den realisierten Messgrößen verglichen werden;

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