(1) 1Ein Institut erfüllt die folgenden Anforderungen:
Es erfüllt die qualitativen Anforderungen des Teils 3 Titel IV Kapitel 5;es führt regelmäßig Rückvergleiche durch, bei denen die im Rahmen des Modells ermittelten Risikomessgrößen mit den realisierten Risikomessgrößen und auf gleichbleibenden Positionen basierende hypothetische Veränderungen mit den realisierten Messgrößen verglichen werden;
