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Art 279 - Behandlung von Sicherheiten (Trost)

Trost1. LfgNovember 2018

Zur Ermittlung der Standardmethode-Risikopositionen behandeln die Institute Sicherheiten wie folgt:

Eine von einer Gegenpartei gestellte Sicherheit wird behandelt wie eine Verbindlichkeit, die im Rahmen eines Derivatgeschäfts (Verkaufsposition) gegenüber der Gegenpartei besteht und am Tag der Ermittlung der Risikoposition fällig ist;

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