Art 247 - Anerkennung der Kreditrisikominderung bei Verbriefungspositionen (Gapp/Blume)
Gapp/Blume1. LfgNovember 2018
(1)1Besteht für eine Verbriefungsposition eine Besicherung mit oder eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung, so darf ein Institut diese vorbehaltlich der Anforderungen dieses Kapitels und des Kapitels 4 gemäß Kapitel 4 anerkennen.