vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 247 - Anerkennung der Kreditrisikominderung bei Verbriefungspositionen (Gapp/Blume)

Gapp/Blume1. LfgNovember 2018

(1) 1Besteht für eine Verbriefungsposition eine Besicherung mit oder eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung, so darf ein Institut diese vorbehaltlich der Anforderungen dieses Kapitels und des Kapitels 4 gemäß Kapitel 4 anerkennen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte