(1) 1Bei der Bewertung von Immobilien müssen alle folgenden Anforderungen erfüllt sein:
Der Wert wird unabhängig vom Prozess des Instituts für Hypothekenerwerb, Kreditbearbeitung und Kreditvergabeentscheidung von einem unabhängigen Sachverständigen geschätzt, der über die zur Durchführung einer solchen Bewertung erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt;
