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Art 208 CRR - Anforderungen an Immobiliensicherheiten (Lengauer/Resch)

Lengauer/Resch3. LfgApril 2025

(1) Immobilien können nur dann als Sicherheit anerkannt werden, wenn alle Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.

(2) Anforderungen an die Rechtssicherheit:

Eine Hypothek oder ein Sicherungspfandrecht ist in allen zum Zeitpunkt des Kreditvertragsschlusses relevanten Rechtsräumen durchsetzbar und ist ordnungsgemäß und fristgerecht eingetragen;

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