Art 204a CRR - Anerkennungsfähige Arten von Eigenkapitalderivaten (Trinkl)
Trinkl3. LfgApril 2025
(1)1Die Institute dürfen Eigenkapitalderivate, die Gesamtrendite-Swaps sind oder wirtschaftlich vergleichbare Wirkung haben, als anerkennungsfähige Kreditbesicherung nur für die Zwecke interner Sicherungsgeschäfte verwenden.