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Art 194 CRR - Grundsätze für die Anerkennungsfähigkeit von Kreditrisikominderungstechniken (Pukel)

Pukel3. LfgApril 2025

(1) 1Das zur Besicherung eingesetzte Verfahren gewährleistet zusammen mit den Maßnahmen, Schritten, Verfahren und Grundsätzen des kreditgebenden Instituts eine Besicherung, die in allen relevanten Rechtsräumen rechtswirksam und durchsetzbar ist.

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