Art 182 - Besondere Anforderungen an eigene Umrechnungsfaktorschätzungen
1. LfgNovember 2018
(1)1Bei der Quantifizierung der Risikoparameter für bestimmte Bonitätsstufen oder -pools halten die Institute die folgenden besonderen Anforderungen an eigene Umrechnungsfaktorschätzungen ein: