(1) 1Ein Institut verfügt zur Bewertung der Angemessenheit seiner Eigenmittelausstattung über solide Stresstest-Verfahren. 2Bei den Stresstests sind auch mögliche Ereignisse oder künftige Veränderungen der ökonomischen Rahmenbedingungen zu ermitteln, die sich nachteilig auf die Kreditrisikopositionen eines Instituts auswirken könnten, wobei auch die Fähigkeit des Instituts zu bewerten ist, derartigen Veränderungen standzuhalten.

