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Art 161 - Verlustquote bei Ausfall (LGD)

1. LfgNovember 2018

(1) Die Institute verwenden die folgenden LGD-Werte:

vorrangige Risikopositionen ohne anerkannte Sicherheit: 45 %,nachrangige Risikopositionen ohne anerkannte Sicherheit: 75 %,

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