vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 147 - Methode für die Zuordnung von Risikopositionen zu Risikopositionsklassen (Blume/Göttinger)

Blume/Göttinger1. LfgNovember 2018

(1) Das Institut verwendet bei der Zuordnung von Risikopositionen zu verschiedenen Risikopositionsklassen eine geeignete und dauerhaft kohärente Methode.

(2) Jede Risikoposition wird einer der folgenden Risikopositionsklassen zugeordnet:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte