Art 147 - Methode für die Zuordnung von Risikopositionen zu Risikopositionsklassen (Blume/Göttinger)
Blume/Göttinger1. LfgNovember 2018
(1) Das Institut verwendet bei der Zuordnung von Risikopositionen zu verschiedenen Risikopositionsklassen eine geeignete und dauerhaft kohärente Methode.
(2) Jede Risikoposition wird einer der folgenden Risikopositionsklassen zugeordnet: