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Art 132 CRR - Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen in Form von Anteilen an OGA (Marquart)

Marquart2. LfgSeptember 2023

(1) Die Institute berechnen den risikogewichteten Positionsbetrag ihrer Risikopositionen in Form von Anteilen an OGA durch Multiplikation der nach den in Absatz 2 Unterabsatz 1 beschriebenen Ansätzen berechneten risikogewichteten Positionsbeträge der Risikopositionen eines OGA mit dem Prozentsatz der von dem betreffenden Institut gehaltenen Anteile.

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