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Art 122 CRR - Risikopositionen gegenüber Unternehmen (Steinböck)

Steinböck2. LfgSeptember 2023

(1) Risikopositionen, für die eine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach Tabelle 6 zugewiesen, das gemäß Artikel 136 der Bonitätsbeurteilung der ECAI entspricht.

Tabelle 6

Bonitätsstufe

1

2

3

4

5

6

Risikogewicht

20 %

50 %

100 %

100 %

150 %

150 %

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