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Art 83 - qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft (Znidaric)

Znidaric1. LfgNovember 2018

(1) 1Von einer Zweckgesellschaft begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals und das verbundene Agio zählen nur zum qualifizierten zusätzlichen Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital bzw. den qualifizierten Eigenmitteln, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

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