KAPITEL Va
EIGENMITTEL AUF DER GRUNDLAGE DER FIXEN GEMEINKOSTEN
Artikel 34b
Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel von mindestens einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres für die Zwecke von Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

