ABSCHNITT 2
Genehmigung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel
Artikel 27
Bedeutung des Ausdrucks „im Hinblick auf die Ertragsmöglichkeiten des Instituts nachhaltig“ für die Zwecke des Artikels 78 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

