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Abschnitt 2 - Genehmigung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

1. LfgNovember 2018

ABSCHNITT 2
Genehmigung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 27
Bedeutung des Ausdrucks „im Hinblick auf die Ertragsmöglichkeiten des Instituts nachhaltig“ für die Zwecke des Artikels 78 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

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