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Abschnitt 2 - Umwandlung oder Herabschreibung des Kapitalbetrags

1. LfgNovember 2018

ABSCHNITT 2
Umwandlung oder Herabschreibung des Kapitalbetrags

Artikel 21
Art der Wiederzuschreibung des Kapitalbetrags nach einer Herabschreibung für die Zwecke des Artikels 52 Absatz 1 Buchstabe n und Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

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