Unterabschnitt 2
Genossenschaften, Sparkassen, Gegenseitigkeitsgesellschaften und ähnliche Institute
Artikel 4
Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als Genossenschaft für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte Unternehmensform

