Art 4 Abs 1 Nr 29c enthält die
Legaldefinition des Begriffes
„Mutterkreditinstitut in einem Mitgliedstaat“. Danach ist ein Mutterkreditinstitut in einem MS „ein Mutterinstitut in einem Mitgliedstaat, bei dem es sich um ein Kreditinstitut handelt“.
Zweck der Legaldefinition ist es, dem Begriff des Mutterkreditinstitutes in einem MS für die Zwecke der CRR eine einheitliche Bedeutung zu geben, um eine möglichst weitgehende Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EU zu erreichen und vor dem Hintergrund vielfältiger Rechtstraditionen unterschiedliche mitgliedstaatliche Interpretationen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es stRsp des EuGH ist, dass Vorschriften, die für die Ermittlung ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der MS verweisen, autonom und daher in sämtlichen MS gleich auszulegen sind. Das trifft auch auf die Wendung des Mutterkreditinstitutes in einem MS iSd Art 4 Abs 1 Nr 29c zu.