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VI.1.1 ERLASS: „Berechnung von Schlüsselzahlen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz“

8. AuflJänner 2025

Aufgrund der häufigen Anfragen zur Berechnung von Schlüsselzahlen wurde die beiliegende Information erstellt. Es wird ersucht, allen Arbeitsinspektionsorganen eine Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. Die Information kann an alle interessierten Personen und Stellen weitergegeben werden. Die Informationen wurden auch den Interessenvertretungen und der AUVA übermittelt.

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