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§ 127a Verkehrswesen (Milanovic)

Milanovic8. AuflJänner 2025

Die Verordnung über die Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 – AVO Verkehr 2011), BGBl II Nr 17/2012, gilt als Verordnung gemäß § 101 Abs 4 dieses Bundesgesetzes.

idF BGBl I 35/2012

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