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§ 103 (Streithofer)

Streithofer8. AuflJänner 2025

[§ 103 entfällt gem Art II Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz, BGBl I 159/2001]

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Durch das Inkrafttreten der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl II Nr 356/2001, mit 1.8.2001 ist § 103 gegenstandslos geworden. Diese Verordnung ist wiederum mit BGBl II Nr 230/2015 mit 31.8.2015 außer Kraft getreten.

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