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§ 101a Erleichterungen bei Betriebsübergaben (Milanovic)

Milanovic8. AuflJänner 2025

(1) Im Fall einer Betriebsübergabe gilt für die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe:

Werden Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, so darf die Mitteilung an das Arbeitsinspektorat nach § 10 Abs. 8 innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums erfolgen. Werden Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, so darf die Mitteilung an das Arbeitsinspektorat nach Paragraph 10, Absatz 8, innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums erfolgen.

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