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§ 101 Verordnungen über Behörden und Verfahren (Milanovic)

Milanovic8. AuflJänner 2025

(1) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Durchführung des 8. Abschnittes durch Verordnung näher zu regeln:

die Geschäftsordnung des Arbeitnehmerschutzbeirates,die Arbeitsstättenbewilligungspflicht,

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