vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 99 Behördenzuständigkeit (Milanovic)

Milanovic8. AuflJänner 2025

(1) [Abs 1 entfällt gem Art 60 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012), BGBl I 35/2012]

(2) [Abs 2 entfällt gem Art 24 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, BGBl I 71/2013]

(3) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die „zuständige Behörde“ verwiesen wird, ist darunter zu verstehen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte