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zu § 74 ASchG - Fachkenntnisse der Sicherheitsfachkräfte

Heider/Schneeberger7. AuflFebruar 2017

(1) Die erforderlichen Fachkenntnisse sind durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluß einer vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz anerkannten Fachausbildung nachzuweisen.

(2) Eine Fachausbildung ist auf Antrag anzuerkennen, wenn

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