Das ASchG geht von der Überlegung aus, dassfunktionierende innerbetriebliche Einrichtungen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, verbunden mit einer stärkeren Einbindung der Arbeitnehmer:innen, einen besonders wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen darstellen;
