§ 41 Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen (Streithofer)
Streithofer8. AuflJänner 2025
(1) Arbeitgeber müssen sich im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren hinsichtlich aller Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.