Arbeitnehmer:innenschutzrecht
Laut den Gesetzesmaterialien enthält dieser Abschnitt vor allem die Schutzmaßnahmen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, zu deren Umsetzung folgende europäische RL verpflichtet haben:Rahmenrichtlinie 80/1107/EWG – nunmehr RL 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit samt Abänderungsrichtlinien – und der dazu ergangener Einzelrichtlinien (zB die Asbestrichtlinie);