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zu § 32 ASchG - Verordnungen über Arbeitsstätten und Baustellen

Heider/Schneeberger7. AuflFebruar 2017

(1) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Durchführung des 2. Abschnittes durch Verordnung näher zu regeln:

die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten in Gebäuden,die Bestellung von für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständigen Personen und

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