Der dritte Abschnitt enthält Pflichten der Arbeitgeber:innen hinsichtlich Anforderungen an Arbeitsmittel, die Arbeitnehmer:innen zur Verfügung gestellt werden, sowie Pflichten der Arbeitgeber:innen hinsichtlich der Auswahl, Aufstellung, Benutzung, Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln.