Das ArbeitnehmerInnenschutzrecht ist als Recht zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit konzipiert. Der Normadressat ist prinzipiell der Arbeitgeber, der die entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften setzen muss. Die Durchführung und Einhaltung der Schutzvorschriften wird durch staatliche Behörden (zB die Arbeitsinspektion) überwacht. Gegebenenfalls wird zur Rechtsdurchsetzung ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.