Arbeits- und Organisationspsycholog:innen sind als gleichberechtigte Präventivfachkräfte festzulegen. Die ausdrückliche Verankerung der Evaluierung psychischer Belastungen im ASchG stellte einen bedeutenden sozialpolitischen Fortschritt dar. Darüber hinaus sind zur wirksamen Verhinderung gesundheitsgefährdender psychischer Belastungen am Arbeitsplatz die Arbeits- und Organisationspsycholog:innen neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen als gleichberechtigte Präventivfachkräfte zu verankern sowie ihre Aufgabenfelder festzulegen.
