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§ 528a ZPO (Ploier)

Ploier1. AuflAugust 2019

§ 528a. Auf die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs über Rekurse ist auch der § 510 Abs. 1 letzter Satz und Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.

IdF BGBl 1989/343.

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