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§ 431 ZPO (Clavora/Kapp)

Clavora/Kapp1. AuflAugust 2019

Dritter Teil
Verfahren vor den Bezirksgerichten

 

§ 431. (1) Auf das Verfahren vor den Bezirksgerichten finden, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften über das Verfahren vor den Gerichtshöfen erster Instanz Anwendung.

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