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§ 400 ZPO (Garber)

Garber1. AuflAugust 2018

§ 400. Die Bestimmungen der §§ 396 bis 399 sind auch dann anzuwenden, wenn eine der Parteien wegen unangemessenen Betragens aus dem Gerichtssaale entfernt wird.

Literatur

Wie zu § 396.

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