vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 132 ZPO (Albiez)

Albiez1. AuflAugust 2019

§ 132. (1) Die Tagsatzungen werden, sofern das Gesetz nichts anders bestimmt, im Gerichtshause abgehalten.

(2) Tagsatzungen zur mündlichen Verhandlung können an einem Orte außerhalb des Gerichtshauses anberaumt werden, wenn die Verhandlung an diesem Orte leichter durchgeführt oder hiedurch ein größerer Kostenaufwand vermieden werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte