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§ 56 KartG (Hoffer/Barbist)

Hoffer/Barbist3. AuflMai 2017

§ 56. Der Abschluss eines Vergleiches unterliegt keiner Gebühr.

Kommentierung

Ein Vergleich im kartellgerichtlichen Verfahren ist gebührenfrei, für den bis dahin aufgetretenen Verfahrensaufwand ist allerdings eine Rahmengebühr festzusetzen.11Vgl OGH 4.7.2006, 16 Ok 2/06.

Seite 183

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