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zu § 23a AngG (Mayr)

Mayr10. AuflSeptember 2016

(1) Der Anspruch auf Abfertigung besteht auch dann, wenn das Dienstverhältnis

mindestens zehn Jahre ununterbrochen gedauert hat undbei Männern nach Vollendung des 65. Lebensjahres, bei Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder

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