1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 25. April 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 226 EG Klage erhoben auf Feststellung, dass die Hellenische Republik Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABl. L 210, S. 29, nachfolgend: Richtlinie) nur teilweise umgesetzt hat, indem sie im griechischen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie die in dem genannten Artikel enthaltene Selbstbeteiligung von 500 Euro nicht vorgesehen hat.

