außerordentliche Revision zugelassen
Aus der Begründung:
Der Rechtsmittelwerber macht zusammengefaßt geltend, es liege ein Konstruktions- und ein Instruktionsfehler vor.
außerordentliche Revision zugelassen
Aus der Begründung:
Der Rechtsmittelwerber macht zusammengefaßt geltend, es liege ein Konstruktions- und ein Instruktionsfehler vor.
