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zu § 12 KStG - Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben (Bieber/M. Lehner)

Bieber/Lehner1. AuflMärz 2015

(1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden:

Die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftung, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Eine Privatstiftung kann Zuwendungen an Begünstigte und Letztbegünstigte auch nicht als Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 Z 1) abziehen.

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