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Artikel 5: Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 83/189/EWG

3. AuflApril 2023

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 5/2008, zu § 10, BGBl. Nr. 52/1991)

 

Dieses Bundesgesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 83/189/EWG des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EWG der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2007/549/A).

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