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§ 107 BWG – Gesetzestext

Dellinger12. LfgFebruar 2024

Inkrafttreten und Vollziehung

 

§ 107 (1) Dieses Bundesgesetz*) tritt, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, mit dem 1. Jänner 1994 in Kraft.

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