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§ 99d BWG – Kommentierung (Wagner)

Wagner12. LfgFebruar 2024

Literatur

Eberhard/Kert, Verbandsstrafrecht im Systemvergleich – Schlussfolgerungen, ZWF 2020, 218; Fister, Die Zurechnung strafbaren Verhaltens zu juristischen Personen, ZWF 2020, 200; Göhler, Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, 16. Auflage (2012); Haas, Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei juristischen Personen, ZWF 2020, 171; Huber, Die Unternehmensstrafe zwischen Verwaltungs- und Kriminalstrafrecht: Status quo und Perspektiven, in Lewisch, Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2015, 61; Kalss, Die Übernahme von Geldstrafen durch die Gesellschaft im Lichte neuer verwaltungsstrafrechtlicher Regelungen gegenüber Gesellschaften, in Lewisch, Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2015, 73; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Auflage (2018); Köller, Die juristische Person im Lichte der Geldwäschereibekämpfung, ÖJZ 2020, 401; Köller, Die Judikatur des VwGH zur Zurechnung strafbaren Verhaltens zum Verband, ZWF 2020, 190; Lehmkuhl, Vorzeigemodell der Verantwortlichkeit juristischer Personen, ZWF 2020, 165; Miklau, Zur Funktion der Geldstrafe. Ist die Höhe der Strafdrohung ein taugliches Abgrenzungskriterium zwischen dem Justiz- und dem Verwaltungsstrafrecht? ÖJZ 1991, 361; Öner, Das Zurechnungsmodell des VbVG, ZWF 2020, 194. Potacs, Verwaltungsstrafbarkeit von Banken, ÖBA 2021, 40; Raschauer/Wessely, Verwaltungsstrafgesetz2 (2016); Steininger, Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Kommentar2 (2020); Steininger, Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Lehrbuch2 (2018); Wagner, Modelle der Zurechnung eines Verhaltens einer natürlichen Person zur juristischen Person, ZWF 2020, 209; Zich, Modelle der Verantwortlichkeit juristischer Personen, ZWF 2020, 179.

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