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§ 77c. Grenzüberschreitendes Entscheidungsverfahren – Kommentierung (Jabloner/Reisenberger)

Jabloner/Reisenberger9. LfgJuni 2017

I. Allgemeines

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Der § 77c und somit das grenzüberschreitende Entscheidungsverfahren europäischer Aufsichtsbehörden über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung von Kreditinstitutsgruppen („KI-Gruppen“) wurde mit 1.1.2011 in das BWG eingefügt. Mit der Übernahme der Bankenaufsichtsfunktionen durch die Europäischen Zentralbank („EZB“) am 4. November 201411VO (EU) Nr 1024/2013 . wurde dieses Entscheidungsverfahren zu einem zentralen Instrument der europäischen Bankenaufsicht innerhalb des Single Supervisory Mechanism („SSM“) 22Siehe dazu § 77d. Raumes aufgewertet.

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