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Anh I zu § 44 BWG – Gesetzestext

Dellinger12. LfgFebruar 2024

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die elektronischen Meldungen
betreffend Jahres- und Konzernabschluss (Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)*)*)Anlagen nicht abgdruckt.

BGBl II 2006/470 (zuletzt geändert durch BGBl II 2021/102)

Auf Grund des § 44 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 44 Abs. 7 und des § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird – betreffend § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 BWG mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen – verordnet:

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