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Exkurs FM-GwG, § 39. Verwendung von eingenommenen Geldstrafen – Gesetzestext

Dellinger10. LfgNovember 2020

Die von der FMA gemäß diesem Bundesgesetz verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.

Kundmachung durch BGBl I 2016/118.

Europarechtliche Grundlage: keine

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