vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 14 FM-GwG Ausführung durch Dritte bei Gruppen – Gesetzestext

Dellinger11. LfgJuni 2022

Die Anforderungen gemäß § 13 können durch die Umsetzung eines Gruppenprogramms (gruppenweit anzuwendende Strategien und Verfahren gemäß § 24) erfüllt werden, bei dem alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

der Verpflichtete zieht Informationen eines Dritten heran, der derselben Gruppe angehört;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte